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Religions- oder Konfessionswechsel

Religionswechsel oder Konfessionswechsel

Um evangelisch zu werden, müssen Sie zuerst beim zuständigen Amtsgericht aus der bisherigen Religionsgemeinschaft oder Konfession austreten und dann in die evangelische Kirche eintreten.

 

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Büro Westfalendamm


Sabine Scheckermann
Mo, Di, Do, Fr: 09:00 - 12:00 Uhr,
Mi: 13:30 - 17:30 Uhr
Tel.: 0231 597404
E-Mail: do-kg-reinoldi@ekkdo.de

Büro Melanchthonstr.


Anke Sellerberg
Di: 08:00 - 13:00 Uhr
Mi: 14:00 - 18:00 Uhr
Do, Fr: 08:00 - 13:00 Uhr
Tel: 0231 594351
E-Mail: do-kg-reinoldi@ekkdo.de
Die Losungen zum 18.12.2025
Bessert euer Leben und euer Tun, so will ich euch wohnen lassen an diesem Ort.
Bemüht euch deshalb nach Kräften, dass zu eurem Glauben das richtige Verhalten kommt. Zum richtigen Verhalten soll die Erkenntnis kommen, zur Erkenntnis die Selbstbeherrschung, zur Selbstbeherrschung die Standhaftigkeit, zur Standhaftigkeit die Ausübung des Glaubens, zur Ausübung des Glaubens die geschwisterliche Liebe und zur geschwisterlichen Liebe die Liebe überhaupt.